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Was bedeutet PAP III D?

Seit den 70er Jahren gibt es in Deutschland die Früherkennungs- Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom): einmal im Jahr kann jede Frau ab 20 daran teilnehmen. Dabei wird ein sogenannter PAP-Abstrich entnommen, der im zytologischen Labor untersucht und klassifiziert wird.

Seit Einführung dieser Untersuchung ist die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs deutlich zurückgegangen: im Jahre 1971 war dieser Krebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland, im Jahre 2012 rangierte er auf Platz 12. In anderen Zahlen ausgedrückt: 2012 erkrankten 4640 Frauen, 1617 starben an dieser Krebserkrankung. Weltweit ist das Zervixkarzinom im Moment die zweithäufigste Krebstodesursache.

Beim PAP-Abstrich werden Zellen vom Gebärmutterhals entnommen, es wird eine sogenannte Zytologie angefertigt. Der Abstrich wird auf Krebszellen und Vorstadien von Krebs (Dysplasie) untersucht und klassifiziert. Die Einteilung mit römischen Ziffern zeigt das Risiko, mit dem sich ein Krebs des Gebärmutterhalses entwickeln kann bzw. zeigt, dass bereits vermutlich ein Karzinom vorliegt.
Es wird ein Befund nach der sogenannten „Münchener Nomenklatur III“ (siehe: www.d-g-z.de/media/data/Broschue… ) erhoben, diese teilt die PAP-Abstriche von I bis V ein:

  • PAP I: unauffällige und unverdächtige Befunde
  • PAP II: Befund mit eingeschränktem protektivem Wert
  • PAP III: unklare bzw. zweifelhafte Befunde
    • PAP III D: Dysplasie mit größerer Rückbildungsneigung
    • PAP III D1: leichte Dysplasie analog CIN I
    • PAP III D2: mäßige Dysplasie analog CIN II
  • PAP IV: unmittelbare Vorstufen des Zervixkarzinoms
  • PAP V: Krebs

Bei Befunden mit der Klassifikation II oder III wird meist eine Kontrolle des Zellabstriches empfohlen. Zusätzlich kann dann eine kolposkopische Untersuchung des Gebärmutterhalses erfolgen, dabei wird mit einem Mikroskop der Gebärmutterhals in Vergrößerung betrachtet und das Gewebe wird mit verdünnter Essigsäure betupft, so dass Zellveränderungen deutlicher zu erkennen sind. Gegebenenfalls kann dann auch eine Biopsie aus verdächtigen Veränderungen entnommen werden. Das in der Biopsie gewonnene Gewebe wird untersucht und nach der sogenannten CIN-Einteilung (CIN = cervikale intraepitheliale Neoplasie) klassifiziert:

  • CIN 1: leichte Dysplasie
  • CIN 2: mittelschwere Dysplasie
  • CIN 3: schwere Dysplasie oder Carcinoma in situ

Eine weitere Abklärung von verdächtigen Befunden kann bei spezialisierten Ärzten („Dysplasieeinheiten bzw. Dysplasiesprechstunden“) erfolgen.
Zertifizierte Dysplasieeinheiten finden sich unter: www.dysplasieportal.de/dysplasie…
und zertifizierte Dysplasiesprechstunden unter: www.dysplasieportal.de/dysplasie…


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