Themen

Was ist die Lungenreife-Behandlung?

Eine Lungenreife-Behandlung (RDS-Prophylaxe) wird einer Schwangeren gegeben, wenn eine Frühgeburt zwischen der Schwangerschaftswoche (SSW) 23+0 und 34+0 droht.

Dabei wird Kortison intramuskulär gegeben (meist Betamethason 12 mg, 2 Mal im Abstand von 24 Stunden, alternativ ist Dexamethason 6 mg, 4 Mal im Abstand von 12 Stunden möglich). Durch die Gabe des Kortisons wird die Reifung der Lunge beim Kind beschleunigt. Dadurch verbessert sich die Lungenfunktion, die sonst bei einem zu früh geborenen Kind häufig noch nicht ausreichend gegeben ist. Das Frühchen hat dann eine bessere Überlebenschance. Außerdem weiß man, dass sich die Rate an Hirnblutungen bei den Kindern reduziert und auch eine schwerwiegende Darmfunktionsstörung, die nekrotisierende Enterokolitis (NEC), seltener auftritt.

Eine Lungenreife-Behandlung vor der 22+0 SSW macht keinen Sinn, da in diesem Schwangerschaftsalter die Lungenzellen noch nicht ausreichend weit entwickelt sind. Sie sind daher nicht in der Lage, auf die Kortison Applikation entsprechend zu reagieren. Für die Applikation nach 34+0 SSW (bis 36+6 SSW) gibt es keine ausreichenden Daten, die einen Nutzen für das Kind zeigen.

Wird einmalig eine Lungenreife-Behandlung gegeben, so führt dies vermutlich nicht zu negativen Langzeitfolgen für das Kind. Hierzu gibt es zahlreiche Studien – auch wenn man online manchmal anderes liest. In 2017 wurde dazu ein Cochrane Review (eine evidenzbasierte Übersichtsarbeit) veröffentlicht: www.cochrane.org/de/CD004454/ant…

Es wird allerdings kritisch diskutiert, inwieweit eine mehrfache Lungenreife-Behandlung Schäden verursachen kann. Es gibt Studien, die zeigen, dass mit der Zahl der Wiederholungen der Kortison-Gabe das Risiko für kindliche Komplikationen ansteigt.

Wichtig ist daher ein gutes Timing für die Gabe des Kortisons: das Kind hat einen Vorteil durch die Lungenreife-Behandlung, wenn die Geburt zwischen 24 Stunden und weniger als 7 Tagen nach der Therapie erfolgt. Deshalb sollte die Lungenreife-Behandlung nur bei tatsächlich bestehenden akuten Frühgeburtbestrebungen erfolgen. Eine Gabe „zur Sicherheit“ verbietet sich und setzt das Kind unnötigen Risiken aus.

Siehe auch: Was schützt vor einer Frühgeburt?


Bildnachweis: © khomich – adobe.com